Ambulante Hilfen

 

 

 

 

 

"...je mehr Gegenwind,

 

 

 

 

 

desto mehr Auftrieb!"

Gemäß unseren Leistungsvereinbarungen bieten wir im ambulanten Bereich der Jugendhilfe folgende Leistungen an:

§ 30 SGB VIII Erziehungsbeistandschaft:

 

„Der Erziehungsbeistand und der Betreuungshelfer sollen das Kind oder den Jugendlichen bei der Bewältigung von Entwicklungsproblemen möglichst unter Einbeziehung des sozialen Umfelds unterstützen und unter Erhaltung des Lebensbezugs zur Familie seine Verselbständigung fördern.“

 

 

 

 

Durch den Erziehungsbeistand werden Kinder und Jugendliche unterstützt, Alltags- sowie Konfliktsituationen bewältigen und aufarbeiten zu können. Hierbei sollen die emotionalen und sozialen Fähigkeiten des jungen Menschen sowie seine Selbstständigkeit gefördert werden. Die Hilfe knüpft an die spezifischen Probleme der Betroffenen an und bezieht das soziale Umfeld mit ein.

Die EZB ist ein flexibles und individuelles Beratungs- und Betreuungsangebot, insbesondere für Kinder und Jugendliche.

§ 35 SGB VIII Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung:

 

"Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung soll Jugendlichen gewährt werden, die einer intensiven Unterstützung zur sozialen Integration und zu einer eigenverantwortlichen Lebensführung bedürfen. Die Hilfe ist in der Regel auf längere Zeit angelegt und soll den individuellen Bedürfnissen des Jugendlichen Rechnung tragen."

 

Mit Hilfe dieser Maßnahme soll dem Heranwachsenden eine Möglichkeit zur sozialen Integration und das Recht auf eine eigenverantwortliche Lebensführung gewährt werden.

 

Ziele dieser Maßnahme können sein:

 

- Aufbau und Förderung von Beziehungsfähigkeit

- der Stärkung der Erziehungs- und Sozialkompetenz

- der Klärung familiärer Beziehungen

- der Bewältigung persönlicher und familiärer Krisen

- der Versorgung im hauswirtschaftlichen Bereich

- der Gestaltung der Wohnsituation

- der Organisation und Umsetzung schulischer und/oder beruflicher Integration

- der finanziellen Sicherstellung existenzieller Lebensbedürfnisse

- dem Umgang mit Ämtern und Behörden

- der Bewältigung verwaltungstechnischer Familienangelegenheiten