Unsere Leistungen im Überblick

§30 SGB VIII  Erziehungsbeistandschaft


Durch den Erziehungsbeistand werden Kinder und Jugendliche unterstützt, Alltags- sowie Konfliktsituationen bewältigen und aufarbeiten zu können. Hierbei sollen die emotionalen und sozialen Fähigkeiten des jungen Menschen sowie seine Selbstständigkeit gefördert werden. Die Hilfe knüpft an die spezifischen Probleme der Betroffenen an und bezieht das soziale Umfeld mit ein. Die EZB ist ein flexibles und individuelles Beratungs- und Betreuungsangebot, insbesondere für Kinder und Jugendliche.

§31 SGB VIII Sozialpädagogische Familienhilfe


Das Helfersystem der "SPFH" arbeitet mit der gesamten Familie und versucht diese bei der Umsetzung ihrer Ziele zu unterstützen. Im Hilfeplanverfahren wird mit jeder Familie ein individueller Hilfeplan erstellt. Hierbei werden die Ziele sowie eine etwaige Betreuungszeit vereinbart. In regelmäßigen Hilfeplangesprächen werden diese gemeinsam mit dem Jugendamt überprüft und gegebenenfalls bedarfsgerecht angepasst bzw. neu definiert.

§35 SGB VIII Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung


Mit Hilfe dieser Maßnahme soll dem Heranwachsenden eine Möglichkeit zur sozialen Integration und das Recht auf eine eigenverantwortliche Lebensführung gewährt werden.

Ziele dieser Maßnahme können sein:

  • Aufbau und Förderung von Beziehungsfähigkeit
  • der Stärkung der Erziehungs- und Sozialkompetenz
  • der Klärung familiärer Beziehungen
  • der Bewältigung persönlicher und familiärer Krisen
  • der Versorgung im hauswirtschaftlichen Bereich
  • der Gestaltung der Wohnsituation
  • der Organisation und Umsetzung schulischer und/oder beruflicher Integration
  • der finanziellen Sicherstellung existenzieller Lebensbedürfnisse
  • dem Umgang mit Ämtern und Behörden
  • der Bewältigung verwaltungstechnischer Familienangelegenheiten

Betreutes Wohnen 


Ein ganz normales Leben im eigenen Wohnraum führen und trotzdem in Krisenzeiten nicht alleine sein. Unser betreutes Jugendwohnen lässt den jungen Menschen größtmögliche Alleinverantwortung und Freiheit, eingebettet in einem bedarfsorientierten und pädagogischen Rahmen.

Die Jugendlichen / jungen Erwachsenen mieten die Wohnung / Zimmer selbständig mittels Untermietvertrag von 360 Grad an und werden auf Grundlage der §§ 30/35 SGB VIII von unseren pädagogischen Fachkräften Schritt für Schritt  in die Selbständigkeit begleitet. Bei  konzeptionellen Fragen oder Platzanfragen können Sie uns gerne kontaktieren.

Unsere aktuellen Wohnungen für das ambulant betreute Wohnen befinden sich zentral in Heidelberg, in der unmittelbahren Nähe des Bismarckplatz.

§18 Abs. 3 SGB VIII Begleiteter  Umgang


Beratung und Unterstützung bei der Ausübung der Personensorge und des Umgangsrechts.


Ziele des Begleiteten Umgangs: 

  • Förderung des Kindeswohls, insbesondere der Identitätsentwicklung des Kindes 
  • Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung der emotionalen und sozialen Beziehung und Bindung zwischen den Umgangsberechtigten 
  • Sensibilisierung der Eltern und anderen Bezugspersonen für die Belange des Kindes
  • Stärkung des Kindes, damit es gegenüber seinen Eltern und anderen Beteiligten seine Bedürfnisse und seine Befinden deutlich machen kann
  • Unterstützung der Bezugspersonen bei der Entwicklung ihrer Kommunikationsfähigkeit in Bezug auf das Kind 
  • Schnellstmögliche Verselbstständigung der Umgangskontakte